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| Type | Rundschreiben |
|---|---|
| Year | 1937 |
€2,50
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ZUNDAPP
Ges. f?r den Bau von
Rundschreiben Nr. 369
N?RNBERG
Specialmaschinen m. b. H.
N?rnberg, den 2. Januar 1937.
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Betreff : Statistische Erfassung der K?ufer schichten im Kraft fahrzeuggesch?ft.
Um einen ?berblick ?ber die Zusammensetzung des Kreises der Kraftfahrzeugk?ufer zu bekommen, sollen die Berufsgruppen, Gewerbeklassen usw., denen die K?ufer angeh?ren, anhand der Angaben im Kraftfahrzeugbrief statistisch erfa?t werden. Damit soll vielfachen W?nschen entsprochen werden, die immer wieder von seiten der Kraftfahrzeugh?ndler und -hersteller an das Statistische Reichs amt herangetragen wurden. Auch wichtige Unter lagen f?r die Motorisierungspolitik sollen damit gewonnen werden.
Da die Kraftfahrzeugh?ndler und -hersteller selbst das gr??te Interesse an den Ergebnissen einer solchen Statistik haben, ruft das Statistische Reichsamt sie dazu auf, soweit es in ihren Kr?ften steht, bei der Erlangung der hierzu erforderlichen Angaben mitzuwirken. Diese Mitarbeit der Kraftfahrzeugverk?ufer soll darin bestehen, da? sie darauf sehen, wenn sie wie ?blich die Zulassung besorgen, da? Beruf, Gewerbe, Stand desjenigen, f?r den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, m?glichst eindeutig angegeben wird.
Dazu ist folgendes erforderlich:
I. .
Diejenigen, die die Zulassung besorgen, m?ssen darauf achten, da? allgemeine Bezeichnungen wie Kaufmann, H?ndler, GmbH., AG. usw. unterbleiben, da? also der Beruf oder das Gewerbe des Fahrzeughalters immer treffend und genau bezeichnet wird. Z.B. ist es wichtig zu wissen, ob jemand
a) selbst?ndig,
b) angestellt oder
c) beamtet ist.
Eine Angabe ?Arzt11 schlechthin w?rde also nicht gen?gen, es m??te hei?en ?praktischer Arzt” (das w?re ein selbst?ndiger Arzt) oder etwa ?Oberarzt ? oder ?Assistenzarzt” (das w?re ein beamteter Arzt).
Bei einem ?Angestellten” mu? zu erkennen sein, ob es
a) ein leitender (z. B. Gesch?ftsf?hrer, Direktor) oder
b) ein kaufm?nnischer (z.B. B?roangestellter, Buchhalter,
Korrespondent, Registrator) oder
c) ein im Ein- und Verkauf t?tiger (z.B. nicht selbst?ndiger
Vertreter) oder
c) ein sonstiger Angestellter (z.B. ein technischer Angestellter)
ist.
Geht N?heres dar?ber, ob selbst?ndig, angestellt, beamtet oder bei Angestellten ob leitender, kaufm?nnischer, im Ein- und Verkauf t?tiger, sonstiger Angestellter nicht aus der Berufsbezeichnung hervor, dann mu?
ein verdeutlichender Zusatz im Zulassungsantrag bezw. Kraftfahrzeugbrief gemacht werden. Feststellungen in der Hinsicht zu treffen, wird demKraft- fahrzeugverk?ufer in der Regel nicht schwer fallen.
II.
Wenn der Fahrzeughalter ein Unternehmen, ein Unternehmer, ein selbst?ndiger Handwerksmeister oder ein sonstiger Eigent?mer (Besitzer, Inhaber) oder P?chter eines Betriebes ist, dann kommt es darauf an, diesen nach seiner wirtschaftsorganisatorischen Zugeh?rigkeit an der richtigen Stelle zu erfassen. Zugrunde gelegt wird dabei die Gliederung des st?ndischen Aufbaus. Vielfach wird sich aus der Firmen- oder Berufsbezeichnung ohne weiteres ergeben, zu welcher Gruppe der einzelne Kraftfahrzeugk?ufer zu z?hlen ist (z.B. Maschinenfabrik, Gaswerk, Malermeister ? es darf nicht hei?en: Maler ? usw.). Geht dies aber nicht klar daraus hervor, dann ist es notwendig, da? der Angabe ?ber Beruf, Gewerbe, Stand die Bezeichnung der Wirtschafts- oder sonstigen Gruppe hinzugesetzt wird. Dazu mu? der Kraftfahrzeugverk?ufer, der die Zulassung besorgt, von dem K?ufer in geeigneter Form in Erfahrung bringen, zu welcher der Gruppen des anliegendes Verzeichnisses der Fahrzeughalter geh?rt. Bei Zugeh?rigkeit zu mehreren Gruppen k?me die ?Betreuungsgruppe1 11, d. h. diejenige Gruppe in Frage, bei der der Fahrzeughalter seinen Pflichtbeitrag entrichtet. Diese Angabe mu? im Zulassungsantrage bezw. im Kraftfahrzeugbrief unter Beruf, Gewerbe, Stand vermerkt werden. Ein Verzeichnis der zur Zeit bestehenden Wirtschafts- und sonstigen Gruppen ist beigef?gt.
Mit der statistischen Aufbereitung und Auswertung des Materials, die sich zun?chst auf die Erfassung der K?ufer von Neufahr zeugen erstrecken soll, wird im Januar 1937 begonnen werden. Die Beteiligten werden deshalb gebeten, sich umgehend mit diesem Plan vertraut zu machen, damit die Beschaffung brauchbarer Unterlagen gew?hrleistet ist. Vom 1. Januar 1937 an m?ssen also die Zulassungsantr?ge in der Angabe des Berufes, Gewerbes und Standes des Fahrzeughalters in der beschriebenen Art genau ausgef?llt werden und die Kraftfahrzeugbriefe m?ssen entsprechende Eintragungen erhalten, soda? das Statistische Reichsamt damit zum allgemeinen Nutzen und zum Vorteil der Kraftfahrzeughersteller und -h?ndler die Erkennungsm?glichkeiten, die die Zulassungsstatistik bietet, in der vorgesehenen Weise erweitern kann.
Mit deutschem Gru?
?Z?NDAPP ? Ges. f?r den BauvonSpecialmaschinenm.b.H.
1 Anlage.
(Verzeichnis der Wirtschafts und sonstigen Gruppen).
Anlage zu Z?ndapp-Rundschreiben Nr. 569 vom 2. Januar 15o7
Verzeichnis
1 . Reichsgruppe Industrie
Wirtschaftsgruppe :
Bergbau
Eisenschaffende Industrie Nichteisenmetall-Industrie Gie?erei- Indus tri e Stahl- und Eisenbau Maschinenbau Fahrz eugindustri e Luft fahrt-Industrie Elektroindustrie Feinmechanik und Optik Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie
Steine und Erden Bauindustrie
Holzverarbeitende Industrie
Glasindustrie
Keramische Industrie
S?ge-Industrie
Chemische-Industrie
Kraftstoffindustrie
Papier-, Pappen-, Zellstoff- u. Holzstoff-Erzeugung
Druck- und Papierverarbeitung
Lederindustrie
Textilindustrie
Bekleidungsindustrie
Lebensmittelindustrie
Brauerei
Malzindustrie
Zuckerindustrie
Spiritusindustrie
2 . Reichs gruppe Handwerk
Wirtschaftsgruppe:
Nahrungs- u. Genu?mittelhandwerk
Bauhandwerk
Metallhandwerk
Holzverarbeitendes Handwerk
Bekleidungshandwerk
Graphisches Handwerk
Verschiedene Handwerkszweige
Reichsgruppe Handel Wirtschaftsgruppe:
Gro?-, Ein- und Ausfuhrhandel Einzelhandel
Gastst?tten- u. Beherbergungsgew. Ambulantes Gewerbe Vermittlergewerbe Selbst?ndige Fachgruppen
4. Reichsgruppe Banken Wirtschaftsgruppe:
Privates Bankgewerbe
?ffentliche Banken mit Sonderaufgaben
?ffentlich rechtliche Kreditanstalten
Sparkassen
Kreditgenossenschaften
Kredi tUnternehmungen verschiedener Art:
Private Bausparkassen, Zweck- Sparunternehmungen, Private Leihhausbetriebe, Te i1z ah- lungskreditunternehmungen.
5 . Reichsgruppe Versicherungen Wirtschaftsgruppe: Privatversicherung
?ffentlich rechtliche Versicherung
6. Reichsgruppe Energiewirtschaft Wirtschaftsgruppe: Elektrizit?tsversorgung Gas- u. Wasserversorgung
7 ? 0rganisation d. gewerbl. Verkehrs Reichsverkehrsgruppe:
Seeschi f fahrt
Binnenschiffahrt
Kra ft fahrgewerbe
Fuhrgewerbe
Schienenbahnen
Spedition und Lagerei
Hilfsgewerbe des Verkehrs.
der Wirtschafts- und sonstigen Gruppen.
3 .
| Type | Rundschreiben |
|---|---|
| Year | 1937 |
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