Rundschreiben

Rundschreiben 369

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ZUNDAPP
Ges. für den Bau von
Rundschreiben Nr. 369
NÜRNBERG
Specialmaschinen m. b. H.
Nürnberg, den 2. Januar 1937.
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Betreff : Statistische Erfassung der Käufer schichten im Kraft fahrzeuggeschäft.
Um einen Überblick über die Zusammensetzung des Kreises der Kraftfahrzeugkäufer zu bekommen, sollen die Berufsgruppen, Gewerbeklassen usw., denen die Käufer angehören, anhand der Angaben im Kraftfahrzeugbrief statistisch erfaßt werden. Damit soll vielfachen Wünschen entsprochen werden, die immer wieder von seiten der Kraftfahrzeughändler und -hersteller an das Statistische Reichs amt herangetragen wurden. Auch wichtige Unter lagen für die Motorisierungspolitik sollen damit gewonnen werden.
Da die Kraftfahrzeughändler und -hersteller selbst das größte Interesse an den Ergebnissen einer solchen Statistik haben, ruft das Statistische Reichsamt sie dazu auf, soweit es in ihren Kräften steht, bei der Erlangung der hierzu erforderlichen Angaben mitzuwirken. Diese Mitarbeit der Kraftfahrzeugverkäufer soll darin bestehen, daß sie darauf sehen, wenn sie wie üblich die Zulassung besorgen, daß Beruf, Gewerbe, Stand desjenigen, für den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, möglichst eindeutig angegeben wird.
Dazu ist folgendes erforderlich:
I. .
Diejenigen, die die Zulassung besorgen, müssen darauf achten, daß allgemeine Bezeichnungen wie Kaufmann, Händler, GmbH., AG. usw. unterbleiben, daß also der Beruf oder das Gewerbe des Fahrzeughalters immer treffend und genau bezeichnet wird. Z.B. ist es wichtig zu wissen, ob jemand
a) selbständig,
b) angestellt oder
c) beamtet ist.
Eine Angabe „Arzt11 schlechthin würde also nicht genügen, es müßte heißen „praktischer Arzt“ (das wäre ein selbständiger Arzt) oder etwa „Oberarzt “ oder „Assistenzarzt“ (das wäre ein beamteter Arzt).
Bei einem „Angestellten“ muß zu erkennen sein, ob es
a) ein leitender (z. B. Geschäftsführer, Direktor) oder
b) ein kaufmännischer (z.B. Büroangestellter, Buchhalter,
Korrespondent, Registrator) oder
c) ein im Ein- und Verkauf tätiger (z.B. nicht selbständiger
Vertreter) oder
c) ein sonstiger Angestellter (z.B. ein technischer Angestellter)
ist.
Geht Näheres darüber, ob selbständig, angestellt, beamtet oder bei Angestellten ob leitender, kaufmännischer, im Ein- und Verkauf tätiger, sonstiger Angestellter nicht aus der Berufsbezeichnung hervor, dann muß
ein verdeutlichender Zusatz im Zulassungsantrag bezw. Kraftfahrzeugbrief gemacht werden. Feststellungen in der Hinsicht zu treffen, wird demKraft- fahrzeugverkäufer in der Regel nicht schwer fallen.
II.
Wenn der Fahrzeughalter ein Unternehmen, ein Unternehmer, ein selbständiger Handwerksmeister oder ein sonstiger Eigentümer (Besitzer, Inhaber) oder Pächter eines Betriebes ist, dann kommt es darauf an, diesen nach seiner wirtschaftsorganisatorischen Zugehörigkeit an der richtigen Stelle zu erfassen. Zugrunde gelegt wird dabei die Gliederung des ständischen Aufbaus. Vielfach wird sich aus der Firmen- oder Berufsbezeichnung ohne weiteres ergeben, zu welcher Gruppe der einzelne Kraftfahrzeugkäufer zu zählen ist (z.B. Maschinenfabrik, Gaswerk, Malermeister — es darf nicht heißen: Maler — usw.). Geht dies aber nicht klar daraus hervor, dann ist es notwendig, daß der Angabe über Beruf, Gewerbe, Stand die Bezeichnung der Wirtschafts- oder sonstigen Gruppe hinzugesetzt wird. Dazu muß der Kraftfahrzeugverkäufer, der die Zulassung besorgt, von dem Käufer in geeigneter Form in Erfahrung bringen, zu welcher der Gruppen des anliegendes Verzeichnisses der Fahrzeughalter gehört. Bei Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen käme die „Betreuungsgruppe1 11, d. h. diejenige Gruppe in Frage, bei der der Fahrzeughalter seinen Pflichtbeitrag entrichtet. Diese Angabe muß im Zulassungsantrage bezw. im Kraftfahrzeugbrief unter Beruf, Gewerbe, Stand vermerkt werden. Ein Verzeichnis der zur Zeit bestehenden Wirtschafts- und sonstigen Gruppen ist beigefügt.
Mit der statistischen Aufbereitung und Auswertung des Materials, die sich zunächst auf die Erfassung der Käufer von Neufahr zeugen erstrecken soll, wird im Januar 1937 begonnen werden. Die Beteiligten werden deshalb gebeten, sich umgehend mit diesem Plan vertraut zu machen, damit die Beschaffung brauchbarer Unterlagen gewährleistet ist. Vom 1. Januar 1937 an müssen also die Zulassungsanträge in der Angabe des Berufes, Gewerbes und Standes des Fahrzeughalters in der beschriebenen Art genau ausgefüllt werden und die Kraftfahrzeugbriefe müssen entsprechende Eintragungen erhalten, sodaß das Statistische Reichsamt damit zum allgemeinen Nutzen und zum Vorteil der Kraftfahrzeughersteller und -händler die Erkennungsmöglichkeiten, die die Zulassungsstatistik bietet, in der vorgesehenen Weise erweitern kann.
Mit deutschem Gruß
„ZÜNDAPP “ Ges. für den BauvonSpecialmaschinenm.b.H.
1 Anlage.
(Verzeichnis der Wirtschafts und sonstigen Gruppen).
Anlage zu Zündapp-Rundschreiben Nr. 569 vom 2. Januar 15o7
Verzeichnis
1 . Reichsgruppe Industrie
Wirtschaftsgruppe :
Bergbau
Eisenschaffende Industrie Nichteisenmetall-Industrie Gießerei- Indus tri e Stahl- und Eisenbau Maschinenbau Fahrz eugindustri e Luft fahrt-Industrie Elektroindustrie Feinmechanik und Optik Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie
Steine und Erden Bauindustrie
Holzverarbeitende Industrie
Glasindustrie
Keramische Industrie
Säge-Industrie
Chemische-Industrie
Kraftstoffindustrie
Papier-, Pappen-, Zellstoff- u. Holzstoff-Erzeugung
Druck- und Papierverarbeitung
Lederindustrie
Textilindustrie
Bekleidungsindustrie
Lebensmittelindustrie
Brauerei
Malzindustrie
Zuckerindustrie
Spiritusindustrie
2 . Reichs gruppe Handwerk
Wirtschaftsgruppe:
Nahrungs- u. Genußmittelhandwerk
Bauhandwerk
Metallhandwerk
Holzverarbeitendes Handwerk
Bekleidungshandwerk
Graphisches Handwerk
Verschiedene Handwerkszweige
Reichsgruppe Handel Wirtschaftsgruppe:
Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Einzelhandel
Gaststätten- u. Beherbergungsgew. Ambulantes Gewerbe Vermittlergewerbe Selbständige Fachgruppen
4. Reichsgruppe Banken Wirtschaftsgruppe:
Privates Bankgewerbe
Öffentliche Banken mit Sonderaufgaben
Öffentlich rechtliche Kreditanstalten
Sparkassen
Kreditgenossenschaften
Kredi tUnternehmungen verschiedener Art:
Private Bausparkassen, Zweck- Sparunternehmungen, Private Leihhausbetriebe, Te i1z ah- lungskreditunternehmungen.
5 . Reichsgruppe Versicherungen Wirtschaftsgruppe: Privatversicherung
Öffentlich rechtliche Versicherung
6. Reichsgruppe Energiewirtschaft Wirtschaftsgruppe: Elektrizitätsversorgung Gas- u. Wasserversorgung
7 • 0rganisation d. gewerbl. Verkehrs Reichsverkehrsgruppe:
Seeschi f fahrt
Binnenschiffahrt
Kra ft fahrgewerbe
Fuhrgewerbe
Schienenbahnen
Spedition und Lagerei
Hilfsgewerbe des Verkehrs.
der Wirtschafts- und sonstigen Gruppen.
3 .

Zusätzliche Informationen

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Jahr