Rundschreiben

Rundschreiben 363

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Rundschreiben Nr. 363 N?rnberg, den 31. Oktober 1936.
An unsere Herren H?ndler!
Betreff: Reklame mit Erfolgen bei Rennen und Zuverl?ssigkeitsfahrten.
Es ist unseren Mitarbeitern zweifellos bekannt, da? zur Vermeidung von Ausw?chsen
in der Werbung mit sportlichen Erfolgen seitens der ma?gebenden deutschen Motorradfabriken
beschlossen wurde, nur bei verh?ltnism??ig wenigen Veranstaltungen die
Erfolge durch Zeitungsreklame auszuwerten.
Diese Regelung wird auch einheitlich seitens aller Fabriken und der H?ndlerschaft
durchgef?hrt und hat sich bestens bew?hrt. Davon unabh?ngig steht es den H?ndlern
und den Fabriken frei, durch Schaufensterreklame auch solche Erfolge bekanntzugeben,
die nicht zur Zeitungspropaganda freigegeben sind.
Diese Werbung im Schaufenster ist aber auch nicht unbeschr?nkt f?r alle Veranstaltungen
zul?ssig, sondern es sind dabei noch die Bestimmungen des Kraftfahrsportgesetzes
ma?gebend.
Auch Schaufensterreklame f?r die Erfolge solcher
Veranstaltungen ist also unzul?ssig, f?r die ein
allgemeines, grunds?tzliches Reklameverbot im
Sinne des Nationalen Kraftfahrsportgesetzes besteht.
Es handelt sich hier vor allem um das Verbot der Auswertung von Erfolgen von
Ausweisfahrern oder bei Fahrten, die nicht unter der Kontrolle der ONS ^.Obersten
Nationalen Sportbeh?rde) durchgef?hrt wurden.
Wir hoffen, durch diesen Hinweis manchen unserer H?ndler vor Unannehmlichkeiten
zu sch?tzen und empfehlen Ihnen deshalb genaue Beachtung bei Ihrer k?nftigen Werbung.
Mit deutschem Gru?!
?Z?ndapp?
Ges. f?r den Bau von Specialmaschinen m. b. H.
mm
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Additional information

Type

Rundschreiben

Year

1936