Rundschreiben

Rundschreiben 331

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von
ZONDAPP
Ges. für den Bau
Runds ch reiben Nr. 331
NÜRNBERG
Specialmaschinen m. b. H.
Nürnberg, den 27. April 1935.
An unsere Herren Mitarbeiter!
Bete.: Renn-Revers für Motorräder 1935.
Den Renn-Revers der VDM für 1935 haben wir durch unsere Unterschrift anerkannt und sind damit verpflichtet, daß auch alle unsere Herren Vertreter die Reversbedingungen anerkennen. Von den Bestimmungen, zu deren Einhaltung unsere Abschlußvertreter sich bereits durch ihre Unterschrift auf dem Vertretungsabkommen verpflichtet haben, geben wir Ihnen im Nachstehenden Kenntnis. Sollten wir bis 5. Mai d. J. keine gegenteilige Antwort von Ihnen erhalten, so erkennen Sie die Reversverpflichtung auch für das Kalenderjahr 1935 an und unterwerfen sich bei jeder Zuwiderhandlung, d. h. für jeden einzelnen Fall der festgesetzten Konventionalstrafe.
Die Vereinigung der Motorradfabriken hat für das jahr 1935 in Deutschland folgende Veranstaltungen für die Reklame freigegeben:
1. Soliluderennen…………………………………………………………..19. Mai
2. Großer Preis von Deutschland………………………….14. Juli
3. Dreiiage-Mitielgebirgsfahrf (ehemalige Harzfahri) . 6.-8. Juni
4. Internationale Sechstagefahri……………………………..9.-14. September.
Ferner darf in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mit dem Gesamtergebnis jeder der zwei Meisterschaffslaufarten
a) Meisterschaft für Solo-Motorräder
b) Meisterschaft für Motorräder mit Seitenwagen
Reklame gemacht werden, nicht aber mit dem Ergebnis der einzelnen Meisterschaftsläufe. Voraussetzung für das Recht der Reklameauswertung mit dem Gesamtergebnis jeder der zwei Meisterschaftslaufarten ist, daß der betreffende Fahrer als Meister die nach den Vorschriften der ONS erforderliche Anzahl der Meisterschaftsläufe innerhalb einer der zwei Meisterschaftslaufarten mit Fahrzeugen der gleichen Marke bestritten hat.
Die Inserat-Reklame ist nur gestattet mit Erfolgen in den aufgeführten Konkurrenzen, welche für die offizielle Beteiligung seitens der Industrie festgelegt sind, sowie mit dem Gesamtergebnis der Meisterschaftsläufe, wenn die angegebene Voraussetzung zutrifft.
Falls sich das Gesamtergebnis einer Konkurrenz aus einzelnen Teilergebnissen zusammensetzt darf mit den Erfolgen in den Teilveranstaltungen keine Reklame gemacht werden.
Jedwede direkte oder indirekte Inserat-Reklame mit irgendwelchen Erfolgen sonstiger Veranstaltungen in Deutschland ist in allen Fällen verboten. Ausgenommen ist lediglich die Ostpreußen- fahrl vom 11.-13. April, die zur Unterstützung der deutschen Belange im abgetrennten Ostpreußen für die örtliche Reklame durch Vertreter in Tageszeitungen freigegeben war.
Soweit Reklame gestattet ist, muß darin stets die Art der Prüfung oder des Rennens sowie die Kubikzenlimeierldasse klar und deutlich angegeben werden.
Unter Reklame ist zu verstehen jede Veröffentlichung in Tages- und Fachzeitschriften sowie jegliche öffentliche Plakatierung mit Ausnahme der Plakatierung in den eigenen Schaufenstern der Firmen und deren Vertretungen.
Mit deutschem Gruß
ZÜNDAPP
Ges. für den Bau von Specialmaschinen m. b. H.

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