Rundschreiben

Rundschreiben 270

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Rundschreiben Nr. 270. 30. Dezember 1931.
Notverordnung
Preise —
Wirtschaft sankurbelung
sind Stichworte, die uns heute intensiv beschäftigen und deren Ernst zu beweisen es gilt, ist denn aber bei Motorrädern eine nennenswerte Preissenkung überhaupt noch möglich, nachdem die Moiorradpreise sich seit Jahren stetig abwärts bewegen? Ohne einen gewissen Grad von Opferfreudigkeit und den Wunsch, dem Allgemeininteresse zu dienen, nein!
Zündapp hat schon viel getan
um der gesunkenen Kaufkraft Rechnung zu tragen und seine Preise unter Hintansetzung eigener Interessen herabgesetzt. Kaum hat sich der beträchtliche Preisabbau des Monats Oktober ausgewirkt, so wird durch die letzte große Notverordnung neuerdings die Erwartung weiterer Preisermäßigungen geweckt. Zündapp hat die Forderungen der jeßigen Zeit schon seit Monaten erfüllt und troßdem,
Zündapp zögert auch heute keinen Augenblick
um diesen Forderungen zu entsprechen.
Zündapp sichert dadurch seinen Händl ern
trotz Wirtschafts-Krise und -Not ein laufendes Geschäft, das nicht auf Zufall aufgebaut ist.
Zündapp erstrebt eine sichere Entwicklung
und deshalb mußte im Jahre 1931 von der Konstruktion zahlreicher neuer Modelle Abstand genommen werden. Eine bedenkliche Störung beim Verkauf wäre die
Folge gewesen und wenn unsere Zurückhaltung auch eine harte Geduldsprobe für unsere Händler war, so war sie auch für uns mit Opfern verbunden, die wir im Interesse aller bringen mußten.
Und heute ist Zündapp in Front!
Zeitgemäße Preise und ein großzügiges Fabrikationsprogramm 1932 bieten Verkaufsgelegenheiten, wie sie seit Jahren nicht mehr bestanden haben.
Prüfen Sie bitte aufmerksam beifolgende neue
Zündapp-Preisliste Nr. 50 gültig ab 1. Januar 1932
und Sie werden sich selbst überzeugen, daß jedes einzelne Zündapp-Rad in seiner Klasse jeden Wettbewerb bestehen kann.
Gröljle Zuverlässigkeit und hohe Qualität ist unser unverändertes Ziel,
unabhängig von der Preisbildung, sodaß ein Kunde, dem Sie ein Zündapp-Rad verkaufen, auch Ihr Freund sein kann.
Die Abschluß-Vertreter 1930/31, die ihre Verpflichtungen bisher nicht erfüllen und sich auch zur Tätigung eines neuen Vertretungs- und Lieferungsabkommens noch nicht entschließen konnten, haben jetzt nochmals Gelegenheit zur Einhaltung der Abmachungen.
Wir verlängern entgegenkommend die Frist für die Abnahme der rückständigen Motorräder, die mit Brief vom 30. Oktober d. J. auf den 31. 12. 31 festgelegt wurde, auf den 1. März 1932 in der Hoffnung, daß ¡bis dahin irgendwelche Rückstände aus den noch bestehenden Abschlüssen 1930/31 nicht mehr verbleiben und begrüßen Sie, Ihnen gleichzeitig
„Alles Oute für das kommende Jahr 1932″
wünschend
hochachtungsvoll
ZÜNDAPP G. m. b. H.
1 Preisliste Nr. 50.

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