Rundschreiben

Rundschreiben 197

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Betrifft:
Ausbildung der Zündappfahrer.
21. September 1929.
Wie Sie vielleicht schon in den Tageszeitungen gelesen haben, bestehen starke Bestrebungen, die Führerscheinfreihelf bei Motorrädern bis 200 ccm wieder aufzuheben.
Neuerdings sammeln auch die Industrie- und Handelskammern Material, um bei den bevorstehenden Verhandlungen wegen Abänderung der Kraftfahrzeugverordnung gegenüber den maßgebenden Behörden dafür eintrefen zu können, daß auch für Motorräder bis 200 ccm der Führerschein wieder eingeführt und die Höchstgeschwindigkeit auf Kleinkrafträdern auf ein erträgliches Maß herabgesetzt wird.
Es ist nicht zu leugnen, daß sich beim Motorradverkehr Auswüchse bemerkbar gemacht haben, die es angezeigt erscheinen lassen, gegen die hierdurch hervorgerufene außerordentliche Lärmbelästigung in den Großstädten vorzugehen. Auffallend ist, daß der Lärm in der Hauptsache von jugendlichen Fahrern verursacht wird. Auch ist nachgewiesen worden, daß ein großer Teil der Fahrer die von der Fabrik eingebauten Äuspufftöpfe dadurch zu verbessern versucht hat, daß die lärmabfangenden Widerstände entfernt wurden, um eine größere Leistungsfähigkeit der Maschine zu erwirken. Dabei spielt natürlich die Beschränkung der Leistungsfähigkeit durch die Äuspufftöpfe bei der mit den Maschinen zu erzielenden Geschwindigkeit nur eine ganz untergeordnete Rolle.
Die Gegner der führerscheinfreien Motorräder weisen auch darauf hin, daß besonders die Kleinkrafträder den ruhestörenden Lärm verursachen. Solche Maschinen würden vorzugsweise von solchen Fahrern benützt, denen kein Führerschein für schwere Maschinen zustehe oder ein solcher aus irgendwelchen Gründen entzogen worden seL Diese Räder könnten auch von jungen Leuten unter 18 Jahren gefahren werden. Es bedeute eine große Gefahr, wenn Leute dieser Art mit den etwas leichteren Rädern ohne Führerschein fahren dürften. Bei Besitzern von Kleinkrafträdern sei ferner auch vielfach mangelnde Kenntnis über die städtischen Verkehrsordnungen festgestellt worden. Auch verfügten Sie oft nicht über eine ausreichende Fahrsicherheit. Sie bildeten daher eine dauernde Gefahr für die auf der Straße befindlichen Fahrzeuge und Fußgänger.
Sie ersehen aus alledem, daß es höchste Zeit ist, in dieser Sache etwas zu unternehmen. Es ist unbedingt notwendig, daß bedeutend mehr Wert auf die Ausbildung der Fahrer von steuerfreien Maschinen als bisher gelegt wird. Unserer Ansicht nach muß ein solcher Fahrer genau so wie bei einer führerscheinpflichtigen Maschine von Ihnen ausgebildet, geprüft und insbesondere auch über die Verkehrsvorschriften unterrichtet werden. Ist der Fahrer in der Lage, seine Maschine vorschriftsmäßig zu fahren und auch im Sinne unserer Betriebsanweisungen richtig zu behandeln, dann werden auch die bis jetzt immer wieder auftretenden Defekte mancherlei Art nicht mehr Vorkommen.
Beispielsweise verweisen wir nur auf das Getriebeschalten, das bei vielen Fahrern nicht sachgemäß vorgenommen wird. In unserer Betriebsanweisung sind genaue Vorschriften über das Schalten enthalten, die Sie bei Befolgung vor Getriebedefekten schützen.
Es liegt also unbedingt im beiderseitigen Interesse, unsere vorstehenden Ausführungen streng zu beachten und in die Tat umzusetzen. Tun Sie das nicht, dann besteht Gefahr, daß die Führerscheinfreiheit für Motorräder bis 200 ccm wieder aufgehoben wird, und dies dürfte sich bestimmt nachteilig auch auf Ihren Umsatz auswirken.
Hochachtend
ZUNDÄPP G. m. b. H

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