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ZUN DAPP
Ges. für den Bau von
Rundschreiben Nr. 315
NÜRNBERG
Speci a I m a sch i nen m. b. H.
Nürnberg, den 25. Juni 1934
An unsere Herren Mitarbeiter!
4/ ‚
In den letzten Monaten sind uns erfreulicherweise so zahlreiche Aufträge in unseren
Zündapp – Motorrädern
erteilt worden, daß wir ganz besondere Maßnahmen treffen mußten, um eine glatte Auslieferung der Maschinen zu ermöglichen. Hierbei hatten wir gewisse Schwierigkeiten dadurch zu überwinden, daß die erforderlichen Rohmaterialien nur verzögert hereinzuschaffen waren. Von jetzt an sind wir aber in allen Typen wieder voll lieferungsfähig. Insbesondere können wir auch der unausgesetzt starken Nachfrage nach unseren Maschinen Kardan 200 jetzt wieder ohne nennenswerten Verzug gerecht werden. Augenblickliche Lieferzeiten:
Zündapp-Derby-Einfach 200
1—2 Tage nach Auftragseingang
„ -Derby-Luxus 200
2-3 „
99
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„ – Kardan 200
3-4 „
99
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„ – Kardan 400
3-4 „
99
99
„ -Kardan 500
sofort
99
99
„ -Kardan 800
sofort
99
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Diese doch gewiß kurzen Lieferfristen sind Ihnen bei Ihren Verhandlungen mit den Interessenten bestimmt von ganz besonderem Vorteil, da es in vielen Fällen ja bekanntlich in erster Linie auf rasche Lieferung ankommt. In ganz dringenden Fällen werden wir aber auch noch Mittel und Wege finden, um diese unbedeutenden Lieferzeiten noch weiter abzukürzen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen aber weitsichtige Disposition bei Ihren Einkäufen in unseren Maschinen, da die Nachfrage unvermindert stark ist und der Auftragseingang in ungeschmälertem Umfang anhält. Rufen Sie deshalb Ihren Bedarf für die nächsten Sommerwochen bitte rechtzeitig ab! Sie wissen ja selbst aus Erfahrung, daß die meisten Interessenten fast mühelos zum Kauf zu bewegen sind, wenn sie nicht nach den Prospekten kaufen müssen, sondern durch Ausstellung und Vorführung von Maschinen einen Anreiz dazu erhalten.
Die lange, nie unterbrochene Reihe Zündapp-Siege vergrößert sich von einer Veranstaltung zur anderen.
So hat unsere Marke auch auf der
„Brandenburgischen Geländefahrt“ am 10.6.1934,
die in bezug auf Schwierigkeiten der „Harzfahrt“ nicht nachstand, überragend gut abgeschnitten. Insgesamt hat Zündapp dabei
? 3 Goldene Medaillen
5 Silberne Medaillen 1 Mannschafts-Ehrenurkunde
zugeteilt erhalten.
Alles Nähere ersehen Sie aus der beiliegenden wirkungsvollen Affiche, die Sie bitte wiederum an geeigneter Stelle Ihres Verkaufsraumes aushängen wollen, damit möglichst alle Interessenten darauf aufmerksam werden.
Zündapp ist und bleibt zuverlässig!
Wir bitten Sie aber nochmals, uns Ihre weiteren Abrufe bzw. Aufträge möglichst rasch zukommen zu lassen, damit wir Sie pünktlich beliefern können, und zeichnen
mit deutschem Gruß
Zündapp
Ges. für den Bau von Specialmaschinen m. b. H.
Anlagen:
1 Siegesplakat 1 Presseinformation.
*7‘ n !KJ n Ä P O Ges. für den Bau von £**, S ^1 Ler.f I i Specialmaschinen m. b. H.
NÜRNBERG
Rundschreiben Nr. 316
Nürnberg, den 26. Juni 1934
An unsere Herren Mitarbeiter!
Betrifft:
Zündapp-Kraftfahrzeuge.
Einbehaltung des Kraftfahrzeugbriefes bei Abzahlungsgeschäften.
Ab 1. Mai 1934 wurde bekanntlich der Kraftfahrzeugbrief für Motorräder über 200 ccm von Reichs wegen eingeführt, der an Stelle des Typenscheins tritt. Von diesem Zeitpunkt an erfolgt die Zulassung aller Motorräder über 200 ccm nur mehr gegen Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes.
Sollten Sie noch im Besitz von Zündapp-Motorrädern sein, die noch nicht zugelassen sind, dann bitten wir um Einsendung des Typenscheins, wofür Sie dann von uns einen Kraftfahrzeugbrief gegen Berechnung von RM. 2.50 erhalten.
Das Reichsverkehrsministerium hat eine weitere Anordnung über die Nutzbarmachung des Kraftfahrzeugbriefes getroffen.
Grundsätzlich übergeben zwar die Zulassungsstellen den Kraftfahrzeugbrief an den Inhaber des Zulassungsscheins; sie sind jedoch jetzt durch die obenerwähnte Anordnung des Reichsverkehrsministeriums angewiesen worden,
bei Abzahlungskäufen mit Eigentumsvorbehalt auf schriftlichen
Antrag des Käufers den Brief an den Verkäufer zu übergeben.
Zur Wahrung der Lückenlosigkeit ist es Pflicht jedes Verkäufers eines Kraftfahrzeuges, der sich das Eigentum vorbehält, mit dem Käufer bindend zu vereinbaren, daß ihm (Verkäufer) während der Dauer seines Eigentums das Recht zum Besitz des Briefes zusteht.
Bis zum Neudruck der in Frage kommenden Verkaufsformulare ist in den bereits vorhandenen Beständen von Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, Ratenverträgen usw. durch Stempelaufdruck anzubringen:
„Dem Werk steht während der Dauer seines Eigentums das alleinige Recht zum Besitz des Kraftfahrzeugbriefes zu.“
Die lückenlose Durchführung des Grundsatzes, daß jedem Eigentümer eines Kraftfahrzeuges und nur diesem der Besitz des Briefes zusteht, liegt im Interesse aller Beteiligten, weil damit auch in Zukunft alle Streitfragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Erwerbs gebrauchter Kraftfahrzeuge vermieden werden. Wer den Brief besitzt, gilt ohne weitere Nachprüfung als verfügungsberechtigt, nicht nur den Zulassungsbehörden gegenüber, sondern auch bei allen rechtsgeschäftlichen Maßnahmen (Verkauf, Verpfändung usw.)
Die „Deutsche Automobil-Treuhand-Gesellschaft m. b. H., Berlin“ gibt für den DAT-Ver- pflichtungsschein noch die Erklärung ab, daß es die Gewährung eines verbotenen Sondervorteils darstellt, wenn bei Abzahlungsgeschäften — gleichgültig wer sie finanziert — nicht entsprechend verfahren wird.
Mit deutschem Gruß
Zündapp
Ges. für den Bau von Specialmaschinen m. b. H.
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