Rundschreiben

Rundschreiben 388

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Gesellschaft f?r den Bau von Specialmaschinen m.h.H.
N?RNBERG
Rundschreiben Nr. 388
N?rnberg, den 19. M?rz 1938.
Sehr geehrter Herr Mitarbeiter!
Umsatzsteuer bei Gro?handeisums?tzen
Mit Rundschreiben Nr. 343 vom 17.12.35 haben wir den Begriff ?Gro?handelsums?fze” n?her erl?utert.
Das Umsatzsteuergesetz vom 16. 10. 34 hat ab 1. 1. 35 f?r die ?Gro?handelsums?tze? eine Erm??igung auf V2% unter gewissen Voraussetzungen mit sich gebracht. Diese Verg?nstigung hat aber mit Wirkung vom 1.1. 38 eine Einschr?nkung erfahren insofern, als eine Lieferung im Gro?handel nur angenommen werden kann, wenn der Abnehmer Unternehmer ist und er das Kraftfahrzeug zur ausschlie?lichen oder ?berwiegenden Verwendung in seinem Gewerbebetrieb erwirbt.
Lieferungen an Beamte und Angestellte und andere nicht als Unternehmer anzusprechende Abnehmer sind also nicht mehr steuerbeg?nstigt und bedingen die Versteuerung zum Regelsatz von 2%.
Als steuerbeg?nstigte Abnehmerkreise k?nnen diejenigen K?ufer angesehen werden, die auf Grund ihrer Selbst?ndigkeit f?r ihre Ums?tze selbst Umsatzsteuer bezahlen m?ssen.
Zur Erlangung der Beg?nstigung von V2?/o ist es notwendig, da? Sie sich von den darunter fallenden K?ufern eine Erkl?rung im nachstehenden Sinne anfertigen lassen:
?Ich erkl?re hiermit, da? ich von der Firma
das Motorrad PS, Motor Nr…….. Fahrgestell Nr.
fabrikneu/gebraucht zur Aus?bung meines selbst?ndigen Berufs/Gewerbes (Unternehmen)
als ……………………………………………………………………… erworben habe. Ich ben?tige das Fahrzeug
ausschlie?lich/?berwiegend zur Bewirkung beruflicher/gewerblicher Leistungen.”
(Ort)
(Dalum)
(Unterschrift)
Sollten bei Ihnen Zweifel insbesondere in Grenzf?llen bestehen, dann empfehlen wir Ihnen, bei dem zust?ndigen Finanzamt sich Aufkl?rung zur Vermeidung nachtr?glicher Unstimmigkeiten geben zu lassen.
Auftr?ge der Gesellschaft Reichsautobahnen
Entsprechend einer Erg?nzungsbestimmung in der Marktordnung der Motorradwirtschaft k?nnen wir uns durch den Motorradhandel zugehende Auftr?ge der Gesellschaft Reichsautobahnen oder deren Dienststellen nur dann behandeln, wenn uns gleichzeitig
Kennzeichen und Kennziffer f?r die Eisen- und Stahlkontingente der Geseiischaft Reichsautobahnen
genannt werden. Wir m?ssen davon sogar die Einr?umung von Rabatten abh?ngig machen. In diesem Zusammenhang m?chten wir Sie auf folgende Punkte besonders hinweisen:
1. Ergeht von einer Dienststelle der Gesellschaft Reichsautobahnen ein Lieferungsauftrag zu einem sp?teren Termin, so hat sich der H?ndler Kennziffer und Kennzeichen f?r die Eisen- und Stahlkontingente f?r den Monat der Lieferung angeben zu lassen.
2. Wird ein Auftrag einer Dienststelle der Gesellschaft Reichsautobahnen per sofort durch Lieferung ab Lager erledigt, so hat sich der H?ndler die Kennzeichen und Kennziffer der Eisen- und Stahlkontingente f?r den 2. Monat nach erfolgter Lieferung benennen zu lassen. Hierdurch soll vermieden werden, da? der Fabrik Kontingentnummern gemeldet werden, die sie infolge Zeitablauf nicht mehr verwerten kann.
3. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ?ber die Benennung der Kontingentnummern liegt in Ihrem eigensten Interesse, da hierdurch die Lieferungsm?glichkeiten der Fabrik erweitert werden.
AusfuhEf?rderungsabgabe
Aufgabegem?? verst?ndigen wir Sie von einer Entscheidung der Reichwirtschaftskammer, Berlin NW 7, vom 27. 1. 38, lautend:
?Auf den dortigen Antrag vom 2. Oktober 1937 werden die gem?? ? 6 der Anordnung 111/302 vom 6. April 1937 mit der Erhebung und Abf?hrung der Ausfuhrf?rderungsumlage betrauten, herstellenden Unternehmen erm?chtigt, in F?llen, in denen H?ndler oder Provisionsvertreter ihrer Pflicht zur Abf?hrung der Umlage nicht laufend nachgekommen sind, diese aus der dem belieferten H?ndler oder Vertreter zu zahlenden Provision einzubehalten.”
Wir bitten nochmals um genaue Beachtung dieser Hinweise und zeichnen mit
Heil Hitlerl
?Z?NDAPP”
Ges. f?r den Bau von Specialmaschinen tn. b. H.

Additional information

Type

Rundschreiben

Year

1938