Rundschreiben

Rundschreiben 376

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Z?NDAPP
Ges. f?r den Bau von
Rundschreiben Nr. 376
N?RNBERG
Specialmaschinen m. b. H.
N?rnberg, den 1. April 1937.
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Betreff: Reklame mit Z?ndapp-Erfolgen bei motorsportlichen Wettbewerben im Jahre 1937.
Wie im Vorjahre haben wir auch f?r das Jahr 1937 den ?Rennrevers” der ?Vereinigung der Motorradfabriken” anerkannt und damit die Verpflichtung ?bernommen, f?r die Einhaltung der in diesem Revers festgelegten Bestimmungen durch unsere Herren Mitarbeiter zu sorgen.
Unsere Abschlu?h?ndler haben sich zur Beachtung der von der ?Vereinigung der Motorradfabriken” gesetzten Grenzen ?ber die reklametechnische Auswertung von Sporterfolgen bereits bei Festlegung der Grundlagen f?r die Zusammenarbeit im gegenw?rtigen Verkaufsjahr bereit erkl?rt.
Trotzdem geben wir hiermit nochmals allen Mitarbeitern die n?heren Einzelheiten des neuen Rennreverses bekannt. Sollten wir bis zum 7. April 1937 keine gegenteilige Antwort von Ihnen erhalten, so erkennen auch Sie diesen Revers an und unterwerfen sich bei jeder Zuwiderhandlung den in Betracht kommenden Konventionalstrafen.
Von den wenigen f?r 1937 seitens der ?VDM” f?r die Reklame freigegebenen deutschen Veranstaltungen haben nur zwei f?r ?Z?ndapp” Bedeutung, n?mlich:
1. Ostpreu?enfahrt vom 25. -?-27. April und
2. 3-Tage-Mittelgebirgsfahrt vom 23. ? 25. Juni.
Die Ostpreu?enfahrt ist, wie in den Vorjahren, lediglich mit R?cksicht auf den besonderen Charakter zur Unterst?tzung der deutschen Belange im abgetrennten Ostpreu?en nur f?r die ?rtliche Reklame in den Tageszeitungen freigegeben.
In gleicher Weise wie im Vorjahre darf auch mit dem Gesamtergebnis jeder der zwei Meisterschaftslaufarten:
a) Meisterschaft f?r Solomotorr?der
b) Meisterschaft f?r Motorr?der mit Seitenwagen
Reklame gemacht werden, nicht jedoch mit dem Ergebnis der einzelnen Meisterschaftsl?ufe. Voraussetzung f?r das Recht der Reklameauswertung mit dem Gesamtergebnis jeder der zwei Meisterschaftslaufarten ist, da? der betreffende Fahrer als Meister die nach den Vorschriften der ONS erforderliche Anzahl der Meisterschaftsl?ufe innerhalb einer der zwei Meisterschaftslaufarten mit Motorr?dern der gleichen Marke bestritten hat.
Falls sich ein Gesamtergebnis aus Teilergebnissen zusammensetzt, darf mit den Erfolgen in den Teilveranstaltungen keine Reklame gemacht werden.
Jede direkte oder indirekte Inseratreklame mit Erfolgen bei anderen Veranstaltungen in Deutschland ist in allen F?llen verboten.
Soweit Reklame erlaubt ist, mu? darin stets die Art der Pr?fung oder des Rennens sowie die Kubikzentimeterklasse klar und deutlich angegeben werden.
Unter ?Reklame” ist zu verstehen jede Ver?ffentlichung in Tages- und Fachzeitschriften, sowie jede ?ffent 1 iche Plakatierung mit Ausnahme derPlakatie- rung in den eigenen Schaufenstern der H?ndler.
Verboten ist
a) das Verleihen von Renn- und Sportmaschinen an Privatfahrer, auch von seiten der Fabrik an H?ndler zur Teilnahme an Ortsgruppen- und Gauveranstaltungen,
b) die Unterst?tzung von ?schen-, Gras-, Sand- und Zementbahnrennen sowie die Reklame mit Einzelerfolgen in solchen Rennen.
Soweit die ?Gesetze des Deutschen Kraft fahrsports” Reklameverbote enthalten, die ?ber die Verbote des obigen Reverses hinausgehen, sind die Reklameverbote der ?Ges.et-ze des Deutschen Kraft fahrsports” ma?gebend. Insbesondere darf eine nach dem obigen Revers an sich gestattete Schaufensterreklame f?r solche Veranstaltungen nicht durchgef?hrt werden, f?r die ein allgemeines grunds?tzliches Reklameverbot in den ?Gesetzen des Deutschen Kraftfahrsports” enthalten ist.
Der hiermit bekanntgegebene Rennrevers f?r Motorr?der hat G?ltigkeit f?r das Kalenderjahr 1937.
Mit deutschem Gru?
?Z?ndapp” Ges. f?r den Bau von Specialmaschinen m. b. H.

Additional information

Type

Rundschreiben

Year

1937