Zusätzliche Informationen
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€2,50
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ZÜNDÄPP-WERKE
Gesellschaff mit beschränkter Haftung
NÜRNBERG
Rundschreiben Nr. 392
Nürnberg, den 28. Mai 1938.
Sehr geehrter Herr Mitarbeiterl
Aushangplakat über das Zündapp-Fabrikationsprogramm 1938
Das seit mehreren Jahren von uns eingeführte Aushangplakat mit Abbildungen und Beschreibungen unseres jeweiligen Fabrikationsprogrammes hat allerorts sehr viel Beifall gefunden. Dieses Werbemittel hat eine besondere Bedeutung gerade bei den heutigen Verhältnissen, weil ja infolge der lebhaften Nachfrage Ausstellungsmaschinen überhaupt nicht oder jeweils nur für kurze Zeit zur Verfügung stehen. Ein im Ausstellungsraum oder Schaufenster an geeigneter Stelle aufgehängtes Plakat, darstellend die einzelnen Modelle, kann hier einigermaßen einen Ausgleich schaffen, daher haben wir uns entschlossen, auch für 1938 wieder ein solches Plakat ungeachtet der sehr hohen Kosten herauszubringen.
Anliegend senden wir Ihnen zunächst 1 Exemplar mit der Bitte, es sofort nach Erhalt entsprechend aufzumachen. Sollten Sie noch das eine oder andere Plakat dieser Ausführung benötigen, dann bitten wir bei Ihrer Anforderung um Aufgabe, an welchen Stellen Sie diese Plakate aushängen wollen.
Ratengeschäfte
tlber die Behandlung von Ratengeschäften haben wir Ihnen mit unserem Rundschreiben Nr. 385 vom 12. 2. 38 nochmals genaue Anleitungen gegeben. Anschließend daran verständigen wir Sie davon, daß die Ratenabkommen in einer Neuauflage mit kleinen Änderungen gedruckt wurden.
Zu beachten ist vor allem die Neufassung des Absatzes 1 des Ratenabkommens, weil nach dem neuen Wortlaut dem Verbraucher bei Abschluß eines Ratengeschäftes auf unseren Formularen die Einheitsbedingungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen von Ihnen übergeben werden müssen.
Transportschäden
Trotz sorgfältigster Verpackung unserer Motorräder kommen immer wieder Beschädigungen auf dem Bahntransport bzw. beim Umladen vor.
Nach den bahnamtlichen Bestimmungen obliegt die Haftbarmachung der Bahn zunächst dem Empfänger. Wir können für den Transportschaden nur dann eintreten, wenn uns folgende Unterlagen Zug um Zug eingesandt werden:
1. Frachtbrief mit dem bahnamtlichen Vermerk über den Transportschaden;
2. Eine Erklärung, daß der Empfänger uns die Rechte aus dem Frachtbrief zur Geltendmachung von Regreßansprüchen bei der Bahn abtritt;
3. In Ausnahmefällen genügt die Einsendung einer Hausverhandlung, wenn der Schaden nicht sofort auf dem Frachtbrief bescheinigt werden konnte. Diese muß jedoch spätestens innerhalb 3 Tagen nach Inempfangnahme des Guts von der Bahn ausgefertigt sein und uns sofort zugesandt werden.
4. Im Falle der Einsendung einer Hausverhandlung benötigen wir eine eidesstattliche Erklärung des Inhalts, daß das beanstandete Gut nach Übernahme von der Bahn sorgfältig aufbewahrt wurde und die Schäden nicht nachträglich entstanden sind.
Die beschädigten bzw. auswechslungsbedürftigen Teile müssen uns eingesandt werden. Erst nach Erhalt dieser sowie der obenerwähnten Unterlagen ist eine Auswechslung auf unsere Kosten möglich.
Hieraus geht hervor, daß Sie in jedem Falle Ziindapp-Motorräder bei Übernahme von der Bahn sofort genauestens prüfen und festgestellte Transportschäden in den Frachtbrief eintragen lassen müssen.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und zeichnen mit den besten Wünschen für eine weitere, recht erfolgreiche Zusammenarbeit mit
Heil Hitler!
ZÜNDAPP-WERKE
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Anlage:
1 Aushangplakat
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