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Rundschreiben
Nr. 233 g. m. b. H. NÜRNBERG 24. September
1930
Ersatzlieferungen für Gußkolben
Modell Z 300 und S 300.
Es kommt in letzter Zeit sehr oft vor, daß Kolben für Ersatzzwecke ohne Angabe
der Fahrgestellnummer, des Durchmessers, der Größe usw. bestellt werden.
Durch die notwendigen Rückfragen verzögert sich die Erledigung der Ersatzteilaufträge,
was im Interesse des Zündapp- Geschäftes vermieden werden sollte.
Um die Kolbenlieferungen auf eine einheitliche Basis zu bringen, haben wir eine
neue Kolbenausführung Nr. 5403 t
geschaffen, die für alle
Zündapp-Motorräder „Z 300“ ab Fahrgest. Nr. 51848
„S 300“ „ „ „ 56001
Verwendung finden kann. Diese Kolben haben o b e n 3 Kolbenringe mit 2,5 mm
Breite und u n t e n 1 Kolbenring auch mit 2,5 mm Breite.
Sämtliche von uns ab Fahrgestell-Nr. 51848 gelieferten Zylinder und Kolben sind
mit Toleranz-Nummern von 1—5 versehen. Diese Nummern befinden sich bei
dem Zylinder auf dem Auspufflansch und bei dem Kolben auf dem Kolbenkopf
eingeprägt. Es muß nun bei Ersatz des Original-Kolbens darauf geachtet werden,
daß der neue Kolben wieder die gleiche Toleranznummer wie der zum Ausbau
bestimmte Kolben hat. Bei Bestellung von Ersatz-Kolben ist daher neben der
Fahrgestellnummer auch die Toleranz-Nummer mitanzugeben. Wenn Sie dies
nicht können, dann bitten wir um Einsendung des Zylinders.
Der neue Kolben Nr. 5403 t ist jeweils im Durchmesser um 2/100 mm schwächer
geschliffen als der Original-Kolben, geht daher leichter in den Zylinder hinein
und muß auch leichter hineingehen. Dies macht aber nichts aus, da die vorhandenen
4 Kolbenringe eine sehr große Tragfähigkeit besitzen, sodaß ein
Klappern nicht zu befürchten ist. Auf keinen Fall darf der Ersatz-Kolben in
den Zylinder eingeschliffen oder eingebimst werden. Sollte nach Einbau des
neuen Kolbens 5403 C in der ersten Betriebszeit ein schwachklingendes Geräusch
zu hören sein, dann hat dies auf die Leistung keinen nachteiligen Einfluß und
verschwindet auch wieder nach Zurücklegung von einigen hundert Kilometern.
Wir mußten vielfach die Wahrnehmung- machen, daß für defekte Kolben gewohnheitsmäßig Ersatz ohne Berechnung verlangt wird.
Diese viel zu weitgehenden Ansprüche können natürlich von uns unmöglich berücksichtigt werden. Bevor Sie daher Garantieansprüche an uns stellen, bitten wir Sie, die Schuldfrage gewissenhaft zu prüfen und den Zündapp-Fahrer aufzuklären, wenn Sie sich überzeugt haben, daß die Schuld auf seiner Seite liegt.
Der Fahrer darf weder zu wenig, noch zu reichlich ölen, er darf auch nicht vor Ablauf der Einfahrkilometer die Drosselscheibe entfernen und nicht allzuviel im kleinen Gang oder mit zu geringer Geschwindigkeit fahren, weil sonst der Motor übermäßig heiß wird.
Es ist daher den Zündapp-Fahrern wiederholt und dringend einzuschärfen, daß sie in erster Linie vorschriftsgemäß ölen müssen. Genaue Angaben hierüber finden Sie in unserem Rundschreiben Nr. 232 vom 23. 9. 30.
Ist durch Fressen des Kolbens infolge ungenügender Ölung oder durch natürliche Abnützung ein Ausschleifen des Zylinders notwendig, dann bitten wir um Einsendung desselben zwecks Reparatur und Einpassen eines Kolbens. Die Kosten hierfür werden wir Ihnen billigst berechnen.
Sollten Sie weitere Aufklärungen wünschen, dann sind wir dazu auf Verlangen gern bereit.
Wir begrüßen Sie
hochachtungsvoll
ZÜNDAPP G. m.b.H.