Zusätzliche Informationen
| Typ | |
|---|---|
| Jahr |
€5,00
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„FENAG“ AKTIENGESELLSCHAFT NÜRNBERG
SITZ: KLINGENHOFSTR 72 FERNSPRECHER NR. 57055
DRAHTANSCHRIFT: FE NAG POSTSCHECKKONTO: 151 NÜRNBERG
NÜRNBERG, November 1928
Fenag Licht- und Zündlicht-Äniagen für Motorräder
6 Voli 30 Watt mit Scheinwerfer 140 mm Spiegeldurchmesser,
Typ des
Motorrades
Preisblatt
Nr.
Preise der Lichtanlage
Preisblatt
Nr.
Preise der Zündlichtanlage
Allgemeine
Ausführung
2000 a
MM
117.70
2200 a
JIM
213.—
Ardie
5°°
ccm
Einzylinder
2001 a
134.25
2201 a
218.—
Ardie
75°
ccm
Zweizylinder
2015 a
128.10
—
BMW
500
ccm
Zweizylinder
2017a
130.70
2205 a
219.15
D-Rad
5°°
ccm
Einzylinder R 0/4
2005 a
129.15
2202 a
216.90
D-Rad
5°°
ccm
Einzylinder R 0/6
2005 a
129.15
2202 a
216.90
DKW
200
ccm
und 206 ccm
2004 a
131.35
nicht lieferbar
DKW
300
ccm
und 250 ccm
2003 a
127.95
n m
DKW
50°
ccm
Zweizylinder
2002 a
128.45
r> 0
Hecker
500
ccm
Einzylinder
2016 a
129.30
2200 a
213.—
FN
35°
ccm
Einzylinder
2006 a
129.25
nicht lieferbar
Imperia
5°°
ccm
Einzylinder
—
2200 a
213.00
NS LT
5 00
ccm
Einzylinder
nicht lieferbar
2206 a
217.65
NSU
250
ccm
Einzylinder
•n T)
2207 a
217.15
Schüttoff
5°°
ccm
Einzylinder
—
2208 a
213.—
Schüttoff
200
ccm
Einzylinder
2004 a
131.35
nicht lieferbar
S. & G.
500
ccm
Einzylinder
—
2200 a
213.—
Standard
500
ccm
Einzylinder
—
2200 a
213.—
Triumph
200
ccm
K VII
2011 a
129.15
—
Triumph
250
ccm
K III
2011a
129.15
—
Triumph
55°
ccm
T 4
—
2209 a
215.05
Victoria
600
ccm
Zweizylinder KR VI
2010 a
132.20
—
Victoria
500
ccm
Zweizylinder KR III
2009 a
131.10
—
Victoria
35°
ccm
Einzylinder KR 35
2008 a
128.25
2204 a
216.40
Victoria
200
ccm
Einzylinder KR 20
2018a
128.75
—
Wanderer
r94
ccm
Einzylinder
2012 a
130.25
nicht lieferbar
Ziindapp
200
ccm
Z 200
2014 a
125.70
2203 a ‚
213.55
Zündapp
30°
ccm
E M 300
2013a
127.35
2203 a
213.55
Zündapp
300
ccm
Z 300 (Stahlmodell)
—
2210a
214.75
Zündapp
250
ccm
2007 a
128.20
2203 a
213.55
Aufpreis für Abblend-Schalter zum Befestigen an der Lenkstange R. Jt 3.50
Preise
frei
bleibend.
Lieferungsbedingungen umseitig.
Lieferungs-Bedingungen
Die Preise sind, wenn nichts anderes bemerkt wird, bei Angeboten freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich; sie verstehen sich ab Fabrik.
Voranschläge von Reparatur- oder Einbaukosten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
Der Versand verkaufter Waren und reparierter Stücke geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers; das gleiche gilt bei Einbauten für die An- und Abfuhr von Fahrzeugen.
Die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Sendung vorzubringen, widrigenfalls unsere Lieferungen und Leistungen einwandfrei als genehmigt gelten, unter alleinigem Vorbehalt folgender Gewährleistungspflicht:
Wir übernehmen für unsere eigenen Erzeugnisse vom Tage des Verkaufs ab, auf die Dauer von 6 Monaten in der Weise Gewähr, daß wir innerhalb dieser Zeit Reparaturen und Umänderungen bei uns kostenlos ausführen, die hei sachgemäßer Behandlung nachweislich durch schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung notwendig wurden.
Für Waren, die wir nicht selbst herstellen, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf die Abtretung der uns gegen unseren Lieferer zustehenden Ansprüche. Ansprüche auf Ersatzlieferungen oder Schadenersatz wird auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen. : . . •
Für Schwierigkeiten, die sich aus Vorschriften des gewerblichen Rechtschutzes bei dem Weiterverkauf oder der Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns vertriebenen Waren ergehen, lehnen wir jede Verantwortung ah.
Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt. Kriegs- oder Belagerungszustand, behördliche Verfügungen, Unruhen, Verkehrsstörungen und Wagenmangel, Ausstände und Aussperrungen, Betriebsstörungen oder Materialmangel bei uns oder unseren Lieferanten, sowie alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und welche die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Wir behalten uns für alle verkauften Waren das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Übertragung des Eigentums erfolgt also nur unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Wechsel und Schecks, die uns zahlungshalber gegeben werden, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wir sind zum Rücktritt von dem Kaufvertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung in Veriug kommt. Wird uns vor oder nach Abgang der Lieferung eine ungünstige Finanzlage des Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, sofort hinreichende Sicherheit zu verlangen.
Das Recht des Käufers zum Weiterverkauf der Waren im ordnungsmäßigen Geschäftsgang wird hierdurch nicht berührt, jedoch unbeschadet unseres Rechtes, jederzeit die Herausgabe der tins gehörenden Waren zu fordern, solange sie noch im Besitze des Käufers sind.
Erfüllungsort für Lieferung und Z a hjl u n g ist Nürnberg.
Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wdnn wir sie schriftlich anerkannt haben.
FEN AG“ Aktiengesellschaft.
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