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GESELLSCHAFT FUR DEN BAU VON SPEZIALMASCHINEN M. B. H.
NÜRNBERG.
i
Bescheinigung
über die Zugehörigkeit eines Kraftrades zu der fabrikmäßig zugelassenen
Gattung mit dem Kennzeichen:
„Zündapp Einheitsmodell“
Die Unterzeichnete Firma bescheinigt, daß das. von ihr an
Herrn M. Ritzinger, Hggenfelden
in
28489
gelieferte Kraftrad Type „Zündapp Einheitsmodell“ mit der Fahrgestellnummer.
Motornummer……………28621……, das zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen soll,
der durch die nachstehend abgedruckte, behördlich beglaubigte Genehmigung der Polizeidirektion Nürnberg-Fürth unter dem 20. Februar 1926 zugelassenen Kraftfahrzeuggattung angehört und mit ihr in den in der Genehmigung gekennzeichneten Teilen übereinstimmt.
Das Eigengewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs einschließlich Aufbau beträgt
loo
Kilogramm, die zulässige Belastung..
1-2
17 T
Personen
Kilogramm
einschließlich Führer
Es wird versichert, daß das Fahrzeug den gemäß §§ 3, 4 der VO. über Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dezember 1925 zu stellenden Anforderungen entspricht.
Nürnberg, den.
13 Okt. 1927
19.
Eingetragen in das Verzeichnis unter
Nr….2.6.0.41…………..
OC ¿
ZUNDAPP Ges. m. b. H.
7″ M 1 t’/CiAA’k*
*25
Typenbescheinigung.
(Bescheinigung über die Zulassung einer Gattung von Krafträdern).
„Ziindapp Einheiismodell“
tfómatòremseiBachrenbremer) Fußbremse (Sackert¿remse)
Heielüóersetaung? – = -~g
Geprüft und den polizeilichen Anforderungen entsprechend befunden.
Nürnberg, den 18. Februar 1926.
Der amtlich anerkannte Sachverständige:
Bachhofer.
Auf Grund des § 5 Absatz 3 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dezember 1925 wird der Firma „Zündapp“ G.m.b.H. in Nürnberg nach vorgenommener sachverständiger Feststellung, daß die fabrikmäßig gebaute Gattung des in vorstehender schematischer Zeichnung und nachstehender Beschreibung dargestellten Kraftrades den gemäß §§ 3, 4 der Verordnung zu stellenden Anforderungen entspricht,
widerruflich die Ermächtigung erteilt, den Abnehmern derartiger Krafträder eine mit laufender Nummer versehene Bescheinigung nach beifolgendem Muster mit der Wirkung zu verabfolgen, daß diese das im § 5 Abs. II der Verordnung geforderte Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen ersetzt.
Die Fahrzeuge werden wie folgt gekennzeichnet:
1. Firma, die das Fahrgestell herstellt: „Zündapp“ Gesellschaft für den Bau von Spezialmaschinen
m. b. H, Nürnberg.
2. Kennwort oder Unterscheidungszeichen für den Typ: „Zündapp-Einheitsmodell“.
3. Bestimmung des Fahrzeuges: Personen- und Güterbeförderung.
4. Art der Kraftquelle: Verbrennungsmotor.
5. Bauart der Maschine oder des Motors: Zweitaktmotor (Dreikanaltyp).
6. Angaben für die Berechnung der Maschinen- oder Motorenleistung: Einzylinder,
6,2 cm Bohrung, 0,0825 m Hub.
7. Art des Schalldämpfers: Bauart „Steigboy“ bestehend aus Zuführungsrohr, Aluminiumkammer,
zylindrischem Mittelrohr mit 3 flügelartigen Ablenkblechen und Endrohr.
8. Art der Kraftübertragung: Kette.
9. Bauart und Übersetzung der Lenkvorrichtung: Lenkstange mit Pratzenbefestigung,
Federgabel.
10 Art und Zahl der Bremsen, Hauptabmessungen und Übersetzungsverhältnisse:
a) Eine mittels Handhebels und Drahtseilzugs zu betätigende, auf die Vorderradnabe wirkende Innenbackenschlüsselbremse, Bremstrommeldurchmesser 100 mm, Bremsbackenbreite 20 mm, Hebelübersetzungsverhältnis 1:15.
b) Eine mittels Fußhebels und Gestänges zu betätigende, auf die Hinterradnabe wirkende Innenbackenschlüsselbremse, Bremstrommeldurchmesser 152 mm, Bremsbackenbreite 20 mm, Hebelübersetzungsverhältnis 1 : 8,25.
11. Betriebsfertiges Eigengewicht des Kraftrades: 85 kg.
12. Tragfähigkeit des Fahrgestelles in kg: 175 kg. oder 1—2 Personen.
13. Leistung des Motors: 4,5 PS.
14. Leistung an den Triebrädern (berechnet nach der Steuerformel):
0,45 = Konstante
i = Zylinderzahl = 1 d = Bohrung in cm = 6,2 s = Hub in m = 0,0825 St. PS. = 0,45X1X6,22X0,0825 = 1,4.
Nürnberg, den 20. Februar 1926.
Polizeidirektion Nürnberg-Fürth.
i. A.
gez.: Frh. v. Lindenfels
(L. S.) gez.: Dirscherl.
Nachtrag.
Die Typenbescheinigung vom 20. Februar 1926 wird nach vorgenommener sachverständiger Feststellung wie folgt ergänzt:
Der schematischen Zeichnung wird nachstehende Zeichnung beigefügt:
Geprüft
Nürnberg, den 30. März 1927.
Bayerischer Revisionsverein e.V.
Amtliche Prüfstelle für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Der amtlich anerkannte Sachverständige: Krumrey.
Zündapp-Auspufftopf.
Ziffer 7, 10 und 11 erhalten folgenden Wortlaut:
7. Art des Schalldämpfers:
a) Wie bisher; oder
b) Zündapp Auspufftopf, bestehend aus einem, am Ende der Rohrleitung angeordneten zylindrischen Schalldämpfer aus Eisenblech, mit im Innern des Ausdehnungsgefäßes mit Längsschlitzen versehenem, durch ein Zwischenstück getrenntem Zuführungsund Endrohr, letzteres mit spaltartiger Austrittsöffnung.
10. Art und Zahl der Bremsen, Hauptabmessungen und Übersetzungsverhältnis:
a) Eine mittels Handhebel und Drahtseilzug zu betätigende auf die Vorderradnabe wirkende Innenbackenschlüsselbremse.
Bremstrommeldurchmesser: 125 mm
Bremsbackenbreite. … 18 „
Übersetzungsverhältnis . . 1 : 15
b) Wie bisher.
11. Betriebsfertiges Eigengewicht des Fahrgestells: 100 kg.
Nürnberg, den 14. April 1927.
Polizeidirektion Nürnberg-Fürth
i. A.
gez.: Frh. v. Lindenfels
(L. S.)
gez.: Dirscherl.
Mit der Originalbescheinigung übereinstimmend:
Nürnberg, den……4r..Q.!‘.l-…^.¿/
Polizeiftirektion Nürnberg-Fürth
10
Geb.-Reg.-Nr. Gebühr . . .
—.50 Mk.
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