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GESELLSCHAFT FÜR DEN BAU V. SPECIALMASCHINEN M.B.H.
NÜRNBERG
RUNDSCHREIBEN Nr. 282 v. 31. JUL11932
In Uebereinstimmung mit unserem Rundschreiben vom 14. ds. Mts. — dieses haben Sie doch hoffenilich erhalten und auch gelesen — werden die Preise aller Firmen, die in der Vereinigung der Motorradfabriken zusammengeschlossen sind, ab Montag, den 8. August 1932 um 5—10°/o erhöht.
Demgemäß übersenden wir Ihnen beifolgend unsere
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mit der Bitte, diese ab 8. 8. 32 als maßgebend zu betrachten.
Die Preiserhöhungen, die sich demnach gegenüber unserer bisherigen Liste Nr. 51 ergeben, dürften sich zweifellos insofern vorteilhaft für Sie auswirken, als auch alle übrigen Motorradfabriken ihre Preise entsprechend erhöhen. Sie wirken sich sogar günstig insofern aus, als Sie ja diejenigen Motorräder, die Sie augenblicklich noch vorrätig haben, nunmehr zu den neuen höheren Preisen verkaufen können.
Außerdem liefern wir unsere Maschinen aber auch im Sinne des Beschlusses, den die Vereinigung der Motorradfabriken am 11. ds. Mts. gefaxt hat, ab 8. 8. 32 frachtfrei jeder Eisenbahn-Hauptstation Deutschlands, einschl. Verpackung, sodaß Sie Ihren Interessenten die Kosten für Verpackung und Fracht von jeßt an bei dem Verkauf der Maschinen nicht mehr neben dem Preis der Maschinen extra berechnen brauchen. Hierbei ist allerdings grundsäßlich Lieferung als Fracht- bezw. Stückgut — nicht also auch als Eil- oder Expreßgut — vorausgeseßt.
Sollte Ihnen in eiligen Fällen Lieferung als Eil- oder Expreßgut erwünscht sein, müssen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten naturgemäß übernehmen.
Um Ihnen aber darüber hinaus noch einen weiteren Ansporn zu geben, noch möglichst viele Zündapp-Motorräder in dieser Saison zu verkaufen bezw. zu übernehmen, gewähren wir Ihnen unter der Vorausseßung, daß Sie den von Ihnen mit uns getätigten Abschluß einhalten, neben dem Grundrabatt von 17% bei Abnahme von 3—6 Rädern eine Umsaßprämie von RM 10.— pro Rad ab 198 ccm ,, ,, ,, 7 10 ,, ,, ,, ,, ,, 15. – ,, ,, ,, 198 ,,
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und so fort für jedes weitere Motorrad RM 1.— mehr, sodaß bei 25 Maschinen Umsaß pro Maschine RM 30.— Umsaßprämie vergütet werden. Bei Abnahme von über 25 Motorrädern wird die Umsaßvergütung noch besonders zwischen Ihnen und uns vereinbart.
Bei unserer Typs Bl70 beträgt die Umsaßvergütung nach wie vor RM 4.— pro Rad; hierbei ist aber selbstverständlich ebenfalls die Erfüllung des Abschlusses Vorausseßung.
Wir hoffen, daß diese neuen Vergünstigungen die Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und uns noch mehr festigen, bezw. beleben werden und bitten Sie, uns mittels der beiliegenden Freikarte zu bestätigen, daß Sie mit den neuen verbesserten Bedingungen einverstanden sind.
E Hochachtungsvoll
ZÖNDAPP
GESELL. FOR DEN BAU VON SPECIALMASCHINEN M. B. H.
1 Preisliste Nr. 52 gültig ab 8. 8. 32. 1 Freikarte.